Häufige Fragen

Grundsätzliches   

  • Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
  • Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
  • Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
  • Reicht es nicht aus, wenn der Unfallgegner einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
  • Ist es nicht günstiger, lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuhohlen?
  • Was empfliehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? 

Unfall was jetzt

  • Was muss ich mir alles notieren?
  • Muss ich vom Unfallort Fotos machen?
  • Wer schätzt die Höhe des mir entstandenen Schadens ein?
  • Was ist noch zu beachten?

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Odltimergutachten
  • Unfallrekonstruktion
  • Motorschadenfeststellung (Ursachenermittlung)

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

  • Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

  • Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter EUR 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. Ein seriöser Gutachter wird in diesem Fall auf die Erstellung eines Gutachtens verzichten

Reicht es nicht aus, wenn der Unfallgegner einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

  • Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden

Ist es nicht günstiger, lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

  • Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte
  • Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher

Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat?

  • Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern
  • Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen

Was muß ich mir alles notieren?

  • das amtliche Kennzeichen
  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • Adressen von Zeugen
  • Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen)
  • bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen

Muß ich vom Unfallort Fotos machen?

  • Man sollte nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß fotografieren. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an

Wer schätzt die Höhe des mir entstandenen Schadens ein?

  • Bestehen Sie darauf, daß ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
    Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt
  • Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt

Was ist noch zu beachten?

  • Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen